Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 4 O 279/01

Tenor

Das Versäumnisurteil der Kammer vom 6. November 2001 wird aufrechterhalten.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt mit Ausnahme der durch die Anrufung des unzuständigen Verwaltungsgerichts Düsseldorf verursachten Mehrkosten, die der Kläger zu tragen hat.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 511.291,88 Euro vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil vom 6. November 2001 darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.

Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.


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