Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 7 O 293/04

Tenor

Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Kläger € 74.839,06 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.10.2004 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger 68 % und die Beklagte zu 1) 32 %. Den Klägern werden die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) zu 39 % und die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) in vollem Umfang auferlegt. Der Beklagten zu 1) werden die außergerichtlichen Kosten der Kläger zu 61 % auferlegt. Im übrigen findet eine Kostenerstattung hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten nicht statt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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