Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 7 O 159/07

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 75.567,11 € zuzüglich 5% Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 06.12.2006 zu zahlen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleitung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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