Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 7 O 329/08

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 7.200,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2008 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleitung in Höhe von 110% des zu vollsteckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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