Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 10 O 85/10

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 15.660,00€ nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.02.2010 zu zahlen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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