Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 39 O 178/08 U.

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 20.356,94 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.01.2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 6 %, die Klägerin zu   94 %.

Die Beklagte trägt die Kosten der Streithelferin zu 6 %. Im Übrigen trägt die Streithelferin ihre Kosten selbst.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


123456789101112131415161718192123242526272830313233353738394142434546474849515253

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen