Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 6 O 455/11

Tenor

1.       Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin gesamtschuldnerisch 5.572,43 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.03.2011 zu zahlen.

2.       Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.       Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

4.       Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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