Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 14e O 230/12

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 1.244,50 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.12.2012 zu zahlen.

Die Beklagten werden ferner verurteilt, als Gesamtschuldner die Klägerin von durch außergerichtliche Tätigkeit entstandene Rechtsanwaltskosten in Höhe von 96,20 EUR gegenüber Rechtsanwalt M, E2, 40211 Düsseldorf, freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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