Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 16 O 252/10

Tenor

  • 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.11.2009 zu zahlen.

  • 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte mit Ausnahme der Kosten der Nebenintervention. Diese tragen die Streithelfer selbst.

  • 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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