Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 15 O 180/15

Tenor

I.  Der Beklagte wird auf die Klageanträge 1 und 3 verurteilt,

an die Klägerin 8.500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 8.4.2015 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des PKW Audi A 6 2,0 TDI, Fahrzeugidentitätsnummer WAUZZZ4F95N054274 zu zahlen sowie die Klägerin von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 808,13 € freizustellen.

II.  Es wird auf den Klageantrag 4 festgestellt, dass sich der Beklagte seit dem 27.4.2015 in Annahmeverzug mit der Rücknahme des Fahrzeugs befindet.

III. Der Klageantrag 2 wird abgewiesen.

III.  Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 6 % die Klägerin und zu 94 % der Beklagte.

IV.  Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages.


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