Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 25 T 556/18

Tenor

wird die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 06.08.2018 auf deren Kosten (§ 4 InsO, § 97 Abs. 1 ZPO) aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung sowie des Nichtabhilfebeschlusses vom 31.08.2018 zurückgewiesen.


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