Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 38 O 92/22

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, Heizöl als „CO2 Kompensiertes Heizöl“ zu bewerben, wenn dazu die am 22. Februar 2022 unter „heizoel.totalenergies.de/produkte/CO2-kompensiertes-heizoel/“ abrufbare Internetdarstellung (dokumentiert in Anlage K 10) genutzt wird.

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird der Beklagten ein Ordnungsgeld bis zu € 250.000, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht, wobei die Ordnungshaft an ihren organschaftlichen Vertretern zu vollstrecken ist.

Die Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger € 228,02 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26. Juli 2022 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Verurteilung zur Unterlassung gegen Sicherheitsleistung von € 30.000 und im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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