Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 4 U 57/21

Tenor

Auf die Berufung der Verfügungsklägerin wird das am 29.04.2021 verkündete Urteil des Vorsitzenden der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Arnsberg (Az. 8 O 21/21) unter Zurückweisung des weitergehenden Berufungsbegehrens teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Verfügungsbeklagten werden im Wege der einstweiligen Verfügung verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an ihren jeweiligen Geschäftsführern, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr

  • 1. eine 5-Jahres-Garantie für einen „Lampen und Leuchten Shop“ wie nachstehend bei ISM01 zu bewerben (vgl. auch Anlage F4),

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wenn dann die dort im Shop angebotenen Produkte nicht zumindest eine 5-Jahres-Garantie haben,

  • 2. im Online-Shop (vgl. Anlage F5) mit „circa 1 Mio. Artikel sofort verfügbar“ zu werben, wenn es daran fehlt, wie nachstehend:

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  • 3. in AGB (Anlage F6) wie nachstehend den Käufer treffende Versandkosten auszuweisen

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und zugleich auf der Website (vgl. Anlage F5) selbst mit der Werbebotschaft „versandkostenfrei“ zu werben,

  • 4. in AGB (Anlage F6) wie nachstehend Angebote für Werbeangebote als freibleibend zu deklarieren, abhängig vom Vorrat:

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und zugleich in den AGB (Anlage F6) den Anbieter bindende Kaufangebote zu vereinbaren:

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  • 5. in Wiederverkäufer-AGB (Anlage F7) in Bezug auf die Produktbeschaffenheit diese wie folgt zu vereinbaren:

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  • 6. in Wiederverkäufer-AGB (Anlage F7) eine Haftungsbeschränkung wie folgt zu wählen:

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  • 7. in Wiederverkäufer-AGB (Anlage F7) eine Schutzrechteklausel wie folgt zu verwenden:

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  • 8. Kataloge wie auf der Seite Internetadresse01 geschehen anzubieten und hierbei Produkte mit einer Exklusivität nur für „ausgewählte Kunden“ zu bewerben (vgl. Anlage F8/F9) wenn diese tatsächlich jedem Endkunden zugänglich sind,

  • 9. wie aus dem Katalogauszug Anlage F10 ersichtlich, wie nachstehend die im Katalog Anlage F21 ersichtlichen Leuchten als „umweltfreundliche Produkte“ zu bewerben:

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und

  • 10. unter www.Internetadresse01 mit einer 10-Jahres-Garantie zu auf der Website angebotenen Produkten diese zu bewerben, ohne deren Garantiebedingungen anzugeben, wie aus der Anlage F10 ersichtlich und nachstehend:

a)      (Anlage F11a)

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b)     (Anlage F11b)

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Im Übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.

Die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens beider Instanzen tragen zu ¾ die Verfügungsbeklagten und zu ¼ die Verfügungsklägerin.


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