Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 15 O 161/23

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 28. September 2023 wird aufrechterhalten.

Der Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil vom 28. September 2023 darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.


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