Urteil vom Landgericht Essen - 12 O 320/19

Tenor

Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts H vom 26.07.2019 wird aufrechterhalten. Auch im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt auch die weiteren Kosten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden


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