Urteil vom Landgericht Essen - 10 S 147/23

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 01.06.2023 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bottrop (Az.: 11 C 184/22) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger als Gesamtschuldner.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.


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