Beschluss vom Landgericht Hagen - 3 T 48/24

Tenor

Die Beschwerde der Bezirksrevisorin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Iserlohn (Az. 71 M 22/24) vom 28.02.2024 wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Die weitere Beschwerde wird zugelassen.


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