Beschluss vom Landgericht Hagen - 49 Qs 18/24

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Amtsgerichts Q. vom 22.04.2024 aufgehoben, soweit die Einziehung der sichergestellten 19,05 Gramm Marihuana nebst Verpackungsmaterial angeordnet wurde. Insoweit wird das Verfahren eingestellt.

Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers.


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