Urteil vom Landgericht Kleve - 216 NS 12/08

Tenor

Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Em-merich am Rhein vom 31.03.2008 dahin abgeändert, dass der Angeklagte kos-tenpflichtig wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 5 € verurteilt wird. Der Angeklagte trägt auch die Kosten des Rechtsmittels, die Be-rufungsgebühr wird jedoch auf ½ ermäßigt.


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