Urteil vom Landgericht Köln - 90 O 256/03

Tenor

1.)

Die Beklagte wird verurteilt,

an die T, E- Straße ###, ##### E, 15.747,79 EUR nebst 12,5 % Zinsen von 3.936,95 EUR seit dem 31.10.1998, 12,5 % Zinsen von 7.873,90 EUR seit dem 30.11.1998 sowie 12,5 % Zinsen von 3.936,95 EUR seit dem 31.12.1998 abzüglich am 22.01.1999 verrechneter 14.504,79 EUR zu zahlen.

2.)

Die Beklagte wird weiter verurteilt,

an die T, E-Straße ###, ##### E, weitere 66.928,15 EUR nebst 12,5 % Zinsen von jeweils 3.936,25 EUR seit dem jeweiligen Monatsletzten der Monate Januar 1999 bis April 2000, zusätzlich nebst 12,5 % Zinsen von 3.936,95 EUR seit dem 30.11.1999 zu zahlen.

3.)

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

4.)

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % der zu vollstreckenden Beträge vorläufig vollstreckbar.


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