Teil-Versäumnis- und Schlussurteil vom Landgericht Köln - 16 O 433/03

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, der Klägerin 15.798,77 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.07.2003 als Gesamtschuldner zu zahlen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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