Urteil vom Landgericht Köln - 13 S 242/04

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Kerpen vom 29.06.2004, AZ.: 22 C 24/04, abgeändert und der Beklagte verurteilt, an die Klägerin 3.800,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Besiszinssatz seit dem 19.02.2004 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.


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