Urteil vom Landgericht Köln - 16 O 754/04

Tenor

Es wird festgestellt, daß das Mietverhältnis zwischen der Klägerin und dem Beklagten vom 16./17.03.2000 über das Ladenlokal im Erdgeschoß nebst Sozialraum und Toilette, jeweils im Erdgeschoß des Hauses I-Straße - 122, ####1 G, beendet ist.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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