Urteil vom Landgericht Köln - 31 O 552/08

Tenor

1. Unter Abweisung der Klage im übrigen werden die Beklagten verurteilt, es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 € - ersatzweise Ordnungshaft – oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs

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(Es folgt eine mehrseitige Darstellung)


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