Beschluss vom Landgericht Köln - 13 S 94/11

Tenor

Die Be­ru­fung des Klägers ge­gen das Ur­teil des Amtsgerichts Köln vom 01.03.2011 (147 C 298/10) wird zu­rück­ge­wie­sen.

 

Der Kläger trägt die Kos­ten des Be­ru­fungs­ver­fah­rens.



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