Urteil vom Landgericht Köln - 12 O 186/13

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 20.944,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 5.236,00 Euro seit dem 15.08.2013, aus weiteren 5.236,00 Euro seit dem 12.09.2013, aus weiteren 5.236,00 Euro seit dem 11.10.2013 und aus weiteren 5.236,00 Euro seit dem 23.11.2013 zu zahlen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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