Urteil vom Landgericht Köln - 15 O 447/14

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die V Rechtsschutz Schaden-Service-GmbH, H-Straße, T, zu der Schaden-Nr. ####### auf deren Konto bei der Z Bank AG (IBAN: DE#######, BIC: #######) 1.171,67 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit 15.04.2015 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000,00 EUR abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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