Urteil vom Landgericht Köln - 27 O 29/12

Tenor

1.       Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 76.924,23 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.02.2010 zu zahlen.

2.       Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.       Die Kosten des Rechtstreits trägt die Beklagte.

4.       Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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