Urteil vom Landgericht Köln - 5 O 36/18

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 575,51 € nebst fünf Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 9.9.2016 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 70 %, die Beklagte zu 30 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Schuldner kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils zu vollstreckenden Betrags abwenden, soweit nicht der jeweilige Gläubiger seinerseits Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.


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