Beschluss vom Landgericht Köln - 28 O 168/22

Tenor

I. Im Wege der einstweiligen Verfügung wird angeordnet:

Den Antragsgegnerinnen wird es – im Falle der Antragsgegnerin zu 1) bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf und an ihrem Vorstandsvorsitzenden zu vollstrecken ist –

v e r b o t e n,

in der Bundesrepublik Deutschland auf ihrer Domain H.de in den H-Suchergebnissen auf die URL https://D.com/ bei Eingabe der Suchbegriffe „I“ und „T“ zu verweisen, wenn die unter der vorstehenden URL zu findende Webseite

1. den Passus „T ENTREPRENEUR, CMO AND VICTIM OF DOMESTIC VIOLENCE BY I, BOYFRIEND AND INVESTOR IN HER COMPANY I come from a privileged background, a loving family, I have a higher college degree, I’ve been an entrepreneur for as long as I can remember, I’m a CMO, I speak 5 languages fluently... and I was in an abusive relationship with a venture capitalist. The emotional abuse escalated into physical abuse and on the 23rd of April 2021 I ended up in hospital and he was incarcerated.“ (Unterstreichungen maßgeblich) enthält und/oder

2. die nachfolgend wiedergegebenen Bildnisse des Antragsstellers enthält

Bilddatei entfernt

wenn dies geschieht wie am 16.05.2022 und wie folgt ersichtlich:

Bilddatei entfernt

II. Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsgegnerinnen je zur Hälfte.

III. Streitwert: 40.000 €


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