Beschluss vom Landgericht Köln - 28 O 30/26

Tenor

  1. Im Wege der einstweiligen Verfügung wird angeordnet:

Der Antragsgegnerin wird bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung untersagt, den unter dem Handle ‚@XXXXXXX‘ auftretenden Account auf der Plattform www.xxxxxx.xxx zu veröffentlichen, zu verbreiten oder sonst öffentlich zugänglich zu machen, wenn dies geschieht wie unter https:// xxxxxx.xxx/XXXXXXX‘ und nachfolgend eingeblendet

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  1. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

  1. Streitwert: 30.000 €.


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