Urteil vom Landgericht Krefeld - 3 S 23/07

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Nettetal vom 06.06.2007 (Az.: 19 C 31/07) teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 631,25 EUR nebst fünf Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 01.05.2003 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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