Urteil vom Landgericht Krefeld - 11 O 9/16

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.264,40 € nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.10.2014 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiterhin verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Mahnkosten in Höhe von 40,00 € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Streitwert: 5.264,40 €


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