Beschluss vom Landgericht Münster - 05 T 348/12 LG Münster

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 09.05.2012 wird aufgehoben.

Auf den Antrag der Schuldnerin vom 29.02.2012 werden die Einwendungen der Widerspruchsgläubiger gegen den Schuldenbereinigungsplan vom 22.08.2011 durch eine Zustimmung ersetzt, § 309 Abs. 1 S. 1 InsO.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Widerspruchsgläubiger zu jeweils 50 %. Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 4.000 €.

              Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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