Urteil vom Landgericht Münster - 014 O 147/14

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.375,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 29.03.2014 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 83,86 € an Nebenforderungen zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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