Urteil vom Landgericht Münster - 102 O 79/14

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des

aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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