Urteil vom Landgericht Münster - 16 O 356/17

Tenor

Es wird festgestellt, dass das klagende Land aus abgetretenem Recht eine Forderung in Höhe von 215.131,12€ gegen die Beklagte hat.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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