Urteil vom Landgericht Münster - 9 S 92/17

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Amtsgerichts Rheine vom 30. Oktober 2017 abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Kläger 4.392 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19. Januar 2017 zu zahlen.

Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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