Urteil vom Landgericht Paderborn - 2 O 480/07

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 17.516,76 € (i. W.: Siebzehntausendfünfhundetsechszehn 76/100 Euro) nebst Zinsen in 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.12.2006 Zug um Zug gegen Übertragung sämtlicher Rechte und Ansprüche des Klägers und der Drittwiderbeklagten an und aus dem Fondsbeitritt zu dem ...-Fonds , ... Beteiligungsgesellschaft ..., Anteils-Nr. ..., Zertifikats-Nr. , gegen den Fonds selbst, gegen die Fondsinitiatoren sowie gegen die Vermittlerin ... ..., vormals ..., ..., , an die Beklagte zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte mit der Annahme der Zug um Zug abgetretenen Rechte seit dem 21.12.2006 in Verzug ist.

Die Beklagte wird verurteilt, die Abtretungserklärungen des Klägers sowie der Drittwiderbeklagten betreffend Ansprüche aus Arbeitseinkommen und Sozialleistungen vom 23.07.1999 herauszugeben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich des Leistungsanspruchs gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages, hinsichtlich des Herausgabeanspruchs gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 800,00 €


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