Urteil vom Landgericht Paderborn - 1 S 63/20

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 27.05.2020 verkündete Urteil des Amtsgerichts Höxter, Az. 10 C 74/20, wie folgt abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.585,54 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.02.2020 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten i.H.v. 492,54 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.03.2020 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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