Urteil vom Landgericht Wuppertal - 14 O 85/10

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 41.804,08 Euro nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 5.970,52 Euro seit dem 19.03.2009 sowie aus 35.833,56 Euro seit dem 11.07.2009 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung von 71.319 Stück Klemmschrauben M 14 x 1 LH.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung  in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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