Urteil vom Landgericht Wuppertal - 16 S 63/15

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal vom 09.07.2015 (92 C 6/14) unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass die im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Beklagten (Amtsgericht Wuppertal, Az. 145 IK 976/13) zu Rang 0 lfd. Nr. 9 festgestellte Forderung der Klägerin gegen den Beklagten (Gesamthöhe: 10.796,57 EUR) in Höhe eines Betrages von 84,26 EUR aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen des Beklagten resultiert. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen hat die Klägerin zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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