Urteil vom Landgericht Wuppertal - 9 S 100/17

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Amtsgerichts Mettmann vom 26.05.2017, Az. 21 C 77/17, und das diesem zugrundeliegende Verfahren aufgehoben und die Sache an das Amtsgericht zur erneuten Verhandlung und Entscheidung  auch über die Kosten des Berufungsverfahrens zurückverwiesen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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