Urteil vom Landgericht Wuppertal - 8 S 59/24

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 01.08.2024 verkündete Urteil des Amtsgerichts Remscheid (Az. 27 C 135/23) dahingehend abgeändert, dass die Klage abgewiesen wird.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz sowie des Berufungsverfahrens tragen die Kläger als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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