Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 16 B 8/08 KR

Tenor

Die Beschwerde der Beigeladenen gegen den Streitwertbeschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 25. Juli 2007 wird als unzulässig verworfen. Dieser Beschluss ergeht gerichtskostenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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