Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 14 R 873/14

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 15.08.2014 wird zurückgewiesen. Die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten werden der Beklagten auch hinsichtlich des Berufungsverfahrens auferlegt. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 4.046,00 EUR festgesetzt.


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