Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-15 U 209/04

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 12. Oktober 2004 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird auf seine Kosten zu-rückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten ge-gen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages ab-zuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte in gleicher Höhe Sicherheit leistet.


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