Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-1 U 199/05

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 29. September 2005 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger und die Drittwiderbeklagte werden als Gesamt-schuldner verurteilt, an die Beklagte zu 2.) 3.468,58 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basis-zinssatz, der Kläger seit dem 27.07.2005 und die Drittwider-beklagte seit dem 14.07.2005, zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger und die Dritt-widerbeklagte zu 40 % als Gesamtschuldner, im übrigen trägt sie der Kläger alleine.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen