Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-15 U 155/05

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 03. August 2005 wird zurückgewiesen.Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstre-ckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, falls nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstre-ckenden Betrags leistet.


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