Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-1 U 52/07

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 05.02.2007 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg unter Zu-rückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 5.589,89 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basis-zinssatz aus 5.412 € seit dem 11.07.2006 und aus 177,89 € seit dem 05.10.2006 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Kosten des Berufungsver-fahrens, tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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